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   OLG Hamburg, 17.08.2022 - 12 WF 95/22   

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https://dejure.org/2022,23883
OLG Hamburg, 17.08.2022 - 12 WF 95/22 (https://dejure.org/2022,23883)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.08.2022 - 12 WF 95/22 (https://dejure.org/2022,23883)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. August 2022 - 12 WF 95/22 (https://dejure.org/2022,23883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 114 Abs 1 ZPO, § 23 Abs 2 FamFG, § 76 FamFG, § 1600 BGB, § 14 Abs 3 FamGKG
    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Mutter wegen eines Antrags des Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung setzt voraus, dass das Verfahren auch betrieben wird. Daran fehlt es, wenn das Gericht das Betreiben in zulässiger Weise von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig macht.

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe Fehlende Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Nichtzahlung eines angeforderten Kostenvorschusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 47
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 08.02.2011 - 20 WF 135/11

    Außergerichtliche Kosten des Antragsgegners bei Stellungnahme zu einem Antrag auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2022 - 12 WF 95/22
    Dabei kann auch unentschieden bleiben, ob Verfahrenskostenhilfe zu versagen ist, wenn das Gericht eine der Hauptsache vorgelagerte VKH-Prüfung durchführt, indem es - wie vorliegend - nur das VKH-Gesuch zur Stellungnahme übermittelt (vgl. dafür: OLG Dresden, B. v. 8.2.2011 - 20 WF 135/11, juris Rn. 5, FamRZ 2011, 124; dagegen OLG Stuttgart, B. v. 8.12.2015 - 11 WF 193/15, juris Rn. 6, FamRZ 2016, 1002).
  • OLG Stuttgart, 18.11.2004 - 15 WF 239/04

    Ruhen eines Härtefallscheidungsverfahrens mit unschlüssigen Anträgen: Versagung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2022 - 12 WF 95/22
    Denn eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung setzt weiter voraus, dass das Verfahren auch betrieben wird (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 12.11.2018 - 13 WF 197/18, FamRZ 2019, 813; OLG Stuttgart, B. v. 18.11.2004 - 15 WF 239/04, juris Rn. 2, FamRZ 2005, 810; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Auflage 2022, § 114 Rn. 20; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, § 114 Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2015 - 11 WF 193/15

    Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Befasstheit des Gerichts mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2022 - 12 WF 95/22
    Dabei kann auch unentschieden bleiben, ob Verfahrenskostenhilfe zu versagen ist, wenn das Gericht eine der Hauptsache vorgelagerte VKH-Prüfung durchführt, indem es - wie vorliegend - nur das VKH-Gesuch zur Stellungnahme übermittelt (vgl. dafür: OLG Dresden, B. v. 8.2.2011 - 20 WF 135/11, juris Rn. 5, FamRZ 2011, 124; dagegen OLG Stuttgart, B. v. 8.12.2015 - 11 WF 193/15, juris Rn. 6, FamRZ 2016, 1002).
  • OLG Köln, 28.06.2010 - 4 WF 79/10

    Zurückweisung eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe für ein

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2022 - 12 WF 95/22
    Dabei kann auch unentschieden bleiben, ob Verfahrenskostenhilfe zu versagen ist, wenn das Gericht eine der Hauptsache vorgelagerte VKH-Prüfung durchführt, indem es - wie vorliegend - nur das VKH-Gesuch zur Stellungnahme übermittelt (vgl. dafür: OLG Dresden, B. v. 8.2.2011 - 20 WF 135/11, juris Rn. 5, FamRZ 2011, 124; dagegen OLG Stuttgart, B. v. 8.12.2015 - 11 WF 193/15, juris Rn. 6, FamRZ 2016, 1002).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2018 - 13 WF 197/18

    Verfahrenskostenhilfe - keine Verfahrenskostenhilfe für Beteiligung am

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2022 - 12 WF 95/22
    Denn eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung setzt weiter voraus, dass das Verfahren auch betrieben wird (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 12.11.2018 - 13 WF 197/18, FamRZ 2019, 813; OLG Stuttgart, B. v. 18.11.2004 - 15 WF 239/04, juris Rn. 2, FamRZ 2005, 810; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Auflage 2022, § 114 Rn. 20; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, § 114 Rn. 8).
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